Arbeit, Bildung & Qualifizierung

Teilhabe am Arbeitsleben

Unser Geschäftsbereich „Arbeit, Bildung & Qualifizierung" mit den Angeboten in den Landkreisen Schaumburg und Hameln-Pyrmont versteht sich als sozialer Dienstleister im Arbeits- und Entwicklungsfeld für unsere Mitarbeiter:innen in den Betriebsstätten.

Mittels vielfältigster Methoden und moderner technischer Ausstattung bieten wir den verschiedenen Menschen in unseren Einrichtungen die bestmögliche Arbeit, Bildung und Qualifizierung. Dazu gehört auch die regelmäßige Fortbildung unserer Fachteams. Der Qualitätsanspruch unseres Tuns basiert unter anderem auf der Trägerzulassung nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

Wir bieten Arbeit für Menschen mit Behinderung sowie Teilhabe an und entwickeln vielfältige Arbeitsmöglichkeiten sowohl innerhalb der PLSW wie auch in den regionalen Netzwerken. Dabei unterstützen unsere Betriebsstätten Inklusionsbestrebungen in Form von Praktika und auf Außenarbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die Vermittlung auf Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie das Budget für Arbeit sind Zielsetzungen unseres Fachdienstes für berufliche Inklusion (top-in-job).

SCHICHTWECHSEL – 10. Oktober 2024

SCHICHTWECHSEL – Menschen mit und ohne Behinderungen tauschen für einen Tag ihren Arbeitsplatz, gewinnen neue Eindrücke, erleben neue Begegnungen und lernen neue Perspektiven kennen. Und auch wir, die Werkstätten der Paritätischen Lebenshilfe Schaumburg-Weserbergland GmbH, nehmen am Aktionstag jährlich teil.

Werkstattmitarbeitende der PLSW tauschten zum ersten Mal im Jahr 2022 ihren Arbeitsplatz mit Beschäftigten aus externen Kooperationsbetrieben. Sie sammelten neue Erfahrungen und lernten die Arbeit in den Betrieben kennen. Unsere Mitarbeitenden hatten jede Menge Spaß und freuen sich schon auf den kommenden Schichtwechsel.

Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!

Was bedeutet Bedarfsermittlung Niedersachen (B.E.Ni)?

B.E.Ni ist die Abkürzung für Bedarfs-Ermittlung Niedersachsen. Sie haben eine Behinderung und brauchen Unterstützung? Zum Beispiel in der Freizeit, in der Familie, beim Wohnen oder beim Arbeiten? Das sind zumeist Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie starten ein B.E.Ni-Verfahren mit einem Antrag dem meist ein Beratungsgespräch folgt. Dazu können Sie eine Vertrauensperson mitnehmen. Der Antrag wird bei einem Rehabilitationsträger gestellt, dieser prüft dann die Zuständigkeit. Zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe sind in Niedersachsen die Kommunen, das heißt die Landkreise z. B. Schaumburg oder Hameln-Pyrmont, die kreisfreien Städte, die Region Hannover, die Städte Hannover, Göttingen, Hildesheim, Lingen (Ems) und Lüneburg.

Was ist die ICF?

ICF steht für Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie beschreibt die Auswirkungen von Gesundheitsproblemen unter Beachtung des gesamten Lebenshintergrunds eines Menschen, dabei werden auch Kontextfaktoren und Wechselwirkungen beachtet. In der Eingliederungshilfe ist die ICF beispielsweise wichtig für die einheitliche Darstellung der Unterstützungsbedarfe eines Menschen im B.E.Ni-Verfahren.

Was ist die Werkstättenverordnung (WVO)?

Die Werkstättenverordnung (WVO) regelt Aufgaben und Organisation der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Die WVO definiert die fachlichen Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen und das Verfahren zur Anerkennung als WfbM. Dazu gehören Themen wie Beschäftigungszeit, bauliche Standards, Regelungen zum Personal, Abläufen in der WfbM, Mitbestimmung u. a.

MAIGUT ®

Wir stellen eigene Produkte her


Hinter MAIGUT stehen handgefertigte, hochwertige und frische Produkte, die durch unsere Mitarbeiter, aber auch durch externe Ideengeber bei uns zu marktfähigen Produkten heranreifen. Wir freuen uns, wenn Sie sich für ein MAIGUT Produkt entscheiden. Mit Ihrer Bestellung helfen Sie uns, die Arbeitsplätze unserer beeinträchtigten Mitarbeiter zu fördern.

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